Das Prinzip Fordern und Fördern bleibt
Zu dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Bürgergeld-Gesetz äußert sich Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, wie folgt:
„Uns Freie Demokraten interessiert nicht, woher jemand kommt, sondern wohin er will. Jugendliche, deren Eltern Hartz IV beziehen, konnten sich bisher kaum etwas dazu verdienen, weil das nachteilig für ihre Eltern war. Auszubildende durften z. B. nur rund 200 Euro behalten. Das ändert sich mit dem Bürgergeld, da werden es über 600 Euro sein. Die neuen Hinzuverdienstregelungen schaffen mehr Leistungsgerechtigkeit. So setzen wir echte Arbeitsanreize und ermöglichen es den Menschen, sich aus eigener Kraft aus der Bedürftigkeit herauszuarbeiten. Gleichzeitig bleiben Sanktionen für Menschen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, weiterhin möglich. Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt also auch im Bürgergeld erhalten. Außerdem war uns ein Schonvermögen wichtig. Das ist eine Frage des Respekts vor der Lebensleistung. Wer kurzfristig - etwa durch einen Schicksalsschlag - in die Bedürftigkeit fällt, soll nicht sofort seine Altersvorsorge aufbrauchen müssen.“