Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht ist es Vereinen künftig möglich, ihre Mitgliederversammlungen auch digital abzuhalten. Die Bundestagsabgeordnete Carina Konrad (FDP) erklärte: „Als Freie Demokraten haben wir uns im Bundestag für diese Änderung stark gemacht, weil sie mehr Mitgliedern ermöglicht, sich aktiv an grundlegenden Vereinsfragen zu beteiligen. So können zum Beispiel auch Mitglieder teilnehmen, die gerade verreist sind oder keine Kinderbetreuung haben und ansonsten absagen müssten.“ Digitale Mitgliederversammlungen, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, hätten sich in der Pandemie bewährt und seien gut angenommen worden. „Mit dem neuen Gesetz stärken wir das Ehrenamt und die Mitbestimmung in den Vereinen. Das ist ein wichtiger Schritt, denn ein aktives Vereinsleben ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert.“