Einigung zu Biogas in der Strompreisbremse
Zur Einigung der Koalition bzgl. Biogas in der Strompreisbremse äußert sich Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, wie folgt:
„Die ersten Entwürfe zur Ausgestaltung der Strompreisbremse aus dem Bundeswirtschaftsministerium wiesen erhebliche Schwächen auf. Vor allem bei der Ausgestaltung des Mechanismus, mit dem Übererlöse abgeschöpft werden sollen, war die besondere Rolle der Biogasanlagen in der Energieerzeugung nicht ausreichend berücksichtigt. Für die FDP-Fraktion war es in den Verhandlungen jedoch von Anfang an wichtig, dass Anlagenbetreiber nicht systematisch benachteiligt werden. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Anlagentechnik, Wartung und Reparatur sowie vor allem bei aktuell höheren Substratkosten ist es daher richtig und wichtig, dass der Sicherheitszuschlag mit einer Erhöhung auf insgesamt 12 Cent bei Biogas nun entsprechend angepasst wird. Besonders Biogasanlagenbetreiber, welche ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können, wären nach den ersten Entwürfen des Wirtschaftsministeriums in ihrer unternehmerischen Voraussicht benachteiligt worden. Die vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW sollte sich nach den ersten Plänen nach der installierten Leistung richten. Wir haben nun erreicht, dass die Bemessungsleistung als Maßstab genommen wird. Somit setzen wir die EU-Vorgaben national mit Augenmaß um.“