Carina Konrad

Heizungsgesetz grundlegend verändert

Zur bevorstehenden Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes am Freitag äußert sich Carina Konrad, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, wie folgt: 

„Mit dem neuen Heizungsgesetz ändert sich zunächst gar nichts für die Menschen. Funktionierende Heizungen jeder Art dürfen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wer neu baut, kann sich selbstbestimmt für eine Heizung entscheiden. Wichtig ist, dass sie potenziell klimaneutral ist. Das kann neben einer Wärmepumpe auch eine Holzheizung oder eine moderne Gasheizung sein. Erst wenn die Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen, greifen die Regeln des neuen Heizungsgesetzes. Und auch dann können vorhandene Heizungen solange weiterbetrieben werden, bis sie irreparabel kaputtgehen. Als FDP-Fraktion haben wir den ursprünglichen Gesetzentwurf vom Kopf auf die Füße gestellt und uns dafür eingesetzt, dass es keine Eingriffe ins Eigentum gibt. Mit dem neuen Gesetz erreichen wir technologieoffen, bezahlbar und praxistauglich das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebereich. „