Isofluran-Narkose bei Ferkelkastration
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach dem Sachstand zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration gefragt. Es sollte u. a. dargelegt werden, warum die Bundesregierung die Isofluranmethode bevorzugt, mit welchen Anschaffungskosten gerechnet wird und welchen Förderrahmen die Bundesregierung hierfür sieht. Auch nach neuen Erkenntnissen zum Anwenderschutz wurde gefragt.
Die stellvertretende Vorsitzende des Agrarausschusses im Deutschen Bundestag, Carina Konrad (FDP), äußert sich zu der Antwort der Bundesregierung wie folgt:
„Die Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration war und bleibt ein Fehler. Es ist nach wie vor unklar, wie die Tiere 2021 schmerzlos kastriert werden sollen. Bemühungen um die Vermarktung von Eberfleisch sind weder von der Bundesregierung noch von den Lebensmitteleinzelhändlern erkennbar. Der Fokus der Bundesregierung liegt auf der Narkose mit Isofluran, dabei werden Gefahren des Anwender- und Tierschutzes in Kauf genommen, um nur innerhalb der selbst gesetzten Fristverlängerung eine Lösung zu präsentieren.
Die Kalkulation wird nicht aufgehen, denn schon die Berechnung der Anschaffungskosten ist realitätsfremd. Unter 10.000 Euro ist kein Gerät am Markt zu bekommen, schon gar nicht mit den geforderten Nachweiseinrichtungen, mit denen die Anwender schon unter Tatverdacht gestellt werden, bevor sie die Investition in ein Narkosegerät überhaupt tätigen.
Bis die Fristverlängerung abläuft, wird der kalkulierte Bedarf an Geräten wohl bittere Wahrheit sein, weil Aufhören angesichts dieser Voraussetzungen für viele Betriebe der letzte Ausweg ist.“