Regelgeschwindigkeit 50 km/h bleibt
Der Deutsche Bundestag hat das Straßenverkehrsgesetz geändert. „Wir sorgen für flüssigeren und sichereren Verkehr und erteilen gleichzeitig dem Kulturkampf gegen das Auto eine klare Absage“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Carina Konrad. „Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung auch in unserer Region, ohne die Interessen des Straßenverkehrs hintenanzustellen“, fügte sie hinzu.
Die Regelgeschwindigkeit innerorts bleibt bei 50 km/h. Auch künftig folgt das Straßenverkehrsrecht seinem wichtigsten Ziel, den Verkehr sicher und flüssig zu machen, um Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer bestmöglich zu schützen. In sinnvollem Maße werden zudem neue Regelungsgegenstände wie Umweltschutz, darunter Klimaschutz und städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz im Straßenverkehrsgesetz gestärkt.
„Damit liefern wir maßgeschneiderte Lösungen und gehen auf die Wünsche der Kommunen ein“, sagte Konrad. So werden vor allem Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen erleichtert. Die Kommunen können in sinnvollem Maße Lücken zwischen zwei nah beieinanderliegenden Tempo-30-Zonen schließen.