Schutzkleidung im Weinberg
Eine neue Auflage aus Berlin verlangt von Winzern, nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schutzkleidung in Weinbergen zu tragen – andernfalls würden sie mit einem Bußgeld belegt:
Dazu bezieht Carina Konrad MdB, die stellvertretende Vorsitzende im Agrarausschuss, wie folgt Stellung:
„Für jeden gut ausgebildeten Winzer ist unbestritten, dass der Anwenderschutz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln höchste Priorität hat. Die neuen Anwendungsbestimmungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind jedoch bei der praktischen Arbeit im Garten- und Weinbau kaum umzusetzen.
Die Auflage, nach bestimmten Pflanzenschutzmaßnahmen in behandelten Weinbergen dauerhaft einen Schutzanzug zu tragen, wirft in der Praxis große Probleme auf. Die körperliche Belastung, gerade in Steillagen und an warmen Sommertagen, würde schlichtweg steigen und Arbeitsabläufe würden massiv beeinträchtigt. Derzeit stellt die mangelnde Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln durch Chaos bei den Zulassungsbehörden den Weinbau schon vor große Herausforderungen, gleichzeitig wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Öffentlichkeit hoch emotional debattiert. Das Bild, was Menschen in Schutzanzügen bei Wanderern, Radfahrern und Spaziergängern hervorruft, würde eher an einen Tatort erinnern als an die doch so naturverbundene Tätigkeit zwischen den Reben. Frau Klöckner muss als zuständige Bundesministerin schnellstmöglich auf die Signale aus der Praxis hören und auf allen Ebenen eine sachliche Lösung suchen.
Als Bundesland, welches vom Gemüseanbau und Weinbau geprägt ist, schadet die derzeitige Situation vor allem der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz und fordert gerade zukunftsfähige Betriebe des Garten- und Weinbaus hierzulande besonders heraus. Daher muss sich die Bundeslandwirtschaftsministerin nun dringend aufgefordert sehen, mit allen Beteiligten auf Augenhöhe zu sprechen und Gespür für die Belange der Winzer zu zeigen.“
Statement_Pflanzenschutz Weinbau.pdf (759.87 KB)