Stellungnahme zum EuGH-Urteil Gentechnik
Zum EuGH-Urteil, Zufallsmutagenese nicht als Gentechnik zu regulieren, äußert sich Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, wie folgt:
„Der Europäische Gerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass die konventionelle Züchtung der Zufallsmutagenese mittels Bestrahlung oder chemischen Substanzen ‚seit Langem als sicher‘ gelte. Damit argumentiert der EuGH keinesfalls naturwissenschaftlich logisch, sondern mit einem gewohnheitsrechtlichen Verständnis. Das aktuell geltende Gentechnikrecht fußt auf dem Wissensstand der 1980er Jahre. Nun müssen die richtigen politischen Schlüsse daraus gezogen werden und neue, innovative Züchtungstechnologien als große Chance eine Berücksichtigung finden. Wir müssen dahin kommen, das Produkt der Züchtung und nicht den Weg dazu zu bewerten. Es ist in der Wissenschaft unumstritten, dass neue Züchtungstechnologien zentrale Lösungen für die großen Herausforderungen wie Klimawandel, wachsende Bevölkerung und Welternährungssicherheit bieten. Wir müssen auf die Wissenschaft hören.“